Überblick Ereignis: Veröffentlicht:

Bundesnetzagentur setzt Bedingungen für Zugang zu Telekom-Leerrohren

Bundesnetzagentur setzt Bedingungen für Zugang zu Telekom-Leerrohren

Die Bundesnetzagentur hat Regulierungsbedingungen für den Zugang zu den Leerrohren der Deutschen Telekom (unterirdische Kanäle für Glasfaserverlegung) festgelegt. Die Maßnahme regelt den Wettbewerbszugang zu kritischer Telekommunikationsinfrastruktur, die für den Breitbandausbau durch alternative Betreiber erforderlich ist.

Die Bundesnetzagentur (Bundesagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen) hat Bedingungen für den Zugang zu den Leerrohren der Deutschen Telekom (Deutsche Telekom AG) festgelegt, wie aus einer Pressemitteilung vom 22. Juli 2026 hervorgeht. Leerrohre sind unterirdische Kanäle für die Verlegung von Glasfaserkabeln und stellen kritische Infrastruktur für den Breitbandausbau dar.

Die Regulierung regelt den Wettbewerbszugang zur bestehenden Kanalinfrastruktur von Telekom, die für alternative Betreiber wesentlich ist, um ihre eigenen Kabel zu verlegen, ohne teure unterirdische Bauarbeiten zu duplizieren. Diese Art der Zugangsregulierung ist in der europäischen Telekommunikationspolitik gemäß dem Elektronischen Kommunikationskodex (Electronic Communications Code) Standard.

Quelle: Bundesnetzagentur-Pressemitteilung, http://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/20260722_Leerrohre.html


Источник: http://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/20260722_Leerrohre.html

Автоматический дайджест, проверен редактором.